Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Was ist das "Freiwillige Soziale Jahr"?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.


Wer kann teilnehmen?

Freiwilliges Soziales Jahr

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Foto: A. Zelck / DRK


Welche Angebote macht Ihnen das DRK?

Freiwilliges Soziales Jahr

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.

Die für das DRK typischen Einsatzfeldern sind

Mobiler Sozialer Dienst

individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung

Krankenhäuser

Altenpflegeheime

gemeinnützige Werkstätten

Einrichtungen der Drogenhilfe

Jugend- und Freizeitheime

Kinderheime

Kurheime

Flüchtlingsheime

Das DRK betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger.

Foto: R. Wichert / DRK


Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

Der Einsatz beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres (Ausnahmen bitte bei den Trägern erfragen). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt bzw. erstattet. Für die Zeit des FSJ gilt eine beitragsfreie Sozialversicherung.

Weitere Infos: www.freiwilligendienste.DRK.de